07.03.2025
Bürgerinformation zum Thema Windkraft in Burg

Im wesentlichen hat Florian Ullinger die Bürger über die Diskussion im Marktrat zum Thema Windkraftanlagen im Bereich Reichholz informiert.

Die Freien Wähler streben an, dass die Gewerbesteuerund EEG-Umlage in der Gemeine verbleiben und eine Bürgerbeteiligung an den Windkraftanlagen ermöglicht wird.

Floran Ullinger erklärt, dass für die neu geplante Windkraftanlage das Genehmigungsverfahren keineswegs bereits abgeschlossen ist.

Die Fragen der Zuwegung für den Bau und die elektrische Anbindung sind noch nicht geklärt, sie liegen in der Verantwortung des Bauherrn, nicht der Gemeinde. 

Auszug aus der Niederschrift der Marktratssitzung vom 4. 2. 2025:

Regionaler planungsverband Allgäu
- formelles Beteiligungsverfahren zur fortschreibung des Teilfachkapitels B
IV 3.2 – „nutzung der windenergie“
- Information ggf. Beschlussfassung Bürgermeister Leveringhaus stellt die aktuelle Karte des Regionalen Planungsverbandes (RPV) Region Allgäu vor. Der RPV
beschäftigt sich aktuell mit der Fortschreibung des Teilfachkapitels Windenergie. Der südliche Bereich ist aktuell als Ausschlussgebiet für Windenergie definiert.
Gemäß dem „Wind-an-Land-Gesetz“ sollen der Freistaat Bayern bis zum Jahr 2027 1,1% seiner Landesfläche als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 
ausweisen – und bis zum Jahr 2032 1,8% der Landesfläche. In Bayern wird dies über die Regionalen Planungsverbände koordiniert und geplant.
Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Dezember 2024 gestartet. In der heutigen Sitzung soll eine Meinung des Gremiums erarbeitet werden. Auf dieser
Grundlage soll bis zur nächsten Sitzung am 11.03.2025 ein Beschlussvorschlag formuliert werden.
In dem laufenden Verfahren sollen Vorranggebiete ausgewiesen werden. Außerhalb dieser Vorranggebiete sind zukünftig Windkraftanlagen (WKA) 
nicht mehr privilegiert – aber nicht verboten. Sie müssen ein Bauleitplanverfahren durchlaufen.
Die in der ersten gezeigten Karte eingezeichneten „Vorranggebiete Windenergie“ (VRW) betragen aktuell 2,3 % der Flächen
der Region Allgäu. Es wurden u.a. Siedlungsabstände, Infrastruktur, Belange der Flugsicherung und militärische Belange
geprüft. Dadurch entstand eine Vorschlagskarte. Für jedes Vorranggebiet gibt es ein spezielles Datenblatt.
Für das Gemeindegebiet Obergünzburg enthält der aktuelle Entwurf drei VRW:
- VRW 16 a Berg, Freien
- VRW 16 b Ronsberg, Zadels
- VRW 26 Ebersbach: In diesem Bereich
wird gerade untersucht, ob eine interkommunale WKA mit den Gemeinden Günzach und Aitrang realisiert werden
kann. Ebenso läuft derzeit ein Antragsverfahren für das Repowering der drei
Bestandsanlagen durch eine neue WKA.
 

Für das bisherige Vorranggebiet im Bereich Reichholz ist geplant, weitere WKA zu
bauen. Allerdings soll dieses Vorranggebiet lt. aktueller Planung des RPV entfallen.
Lt. der Regierung von Oberbayern (Luftamt Südbayern) gibt es erhebliche Bedenken
gegen die Errichtung weiterer WKA im Reichholz. Von dort kommt der Einwand,
dass die maximale Bauhöhe einer WKA 1.082 m ü NN nicht überschreiten darf. Dies
ist grundsätzlich zu akzeptieren. Bei einer Höhe des Geländes von maximal 869 m ü
NN bliebe aber immer noch eine Bauhöhe der WKA von über 200 Meter. Nach den
Vorgaben des RPV schließen solche Höhenbegrenzungen von weniger als 200 Meter
als Vorranggebiet aus. Dies trifft hier aber nicht zu, weshalb die Ausweisung eines
entsprechenden Vorranggebietes durchaus gefordert werden. Kann.
Voraussetzung ist, dass der Marktgemeinderat diesem Vorranggebiet und auch der
Errichtung der geplanten WKA zustimmen kann. Vorteil eines Vorranggebietes ist, dass
kein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden muss. Ein Vorranggebiet
verkürzt das Verfahren zur Errichtung einer WKA erheblich.
Marktrat Ullinger findet es wichtig, dass wir uns als Gemeinde für die Windkraft einsetzen. 
Ist dann die Gemeinde weiterhin am Verfahren beteiligt, wenn dieser Bereich
als Vorranggebiet ausgewiesen wird? Herr Ullinger spricht insbesondere eine Bürgerbeteiligung an. 
Bürgermeister Leveringhaus informiert, dass der Markt Obergünzburg keine Planungshoheit mehr hätte. 
Der Antragssteller Alexander Gabler, der heute auch als Besucher anwesend ist, steht dem
positiv gegenüber.
Marktrat Jürgen Schad erkundigt sich, ob die vorhandenen WKA stehen bleiben. Dies
bejaht Bürgermeister Leveringhaus.
Wieviel Wald wird für die neue WKA abgeholzt? Bürgermeister Leveringhaus erteilt
Herrn Gabler das Wort. Das Fundament hat einen Durchmesser von 30 Meter. Die
Zuwegung ist noch nicht geklärt. Für den Kran muss eine größere Fläche abgeholzt
werden, die anschließend wieder aufge-
forstet wird.
Marktrat Multari befürwortet ein Vorranggebiet im Reichholz. Ein Grund für
das bisherige Vorranggebiet war die gute Windhöffigkeit. Die Bestandsanlagen sind
mit entsprechender Infrastruktur erschlossen. Auch Bürgermeister Leveringhaus
bestätigt das. Es handelt sich um eine vorbelastete Fläche.
Der Marktgemeinderat stimmt grundsätzlich der Ausweisung der Vorranggebiete zu.
Er setzt sich einstimmig dafür ein, dass das entfallene Vorranggebiet Nr. 27 im Bereich
Reichholz Gemarkung Ebersbach/Burg wieder aufgenommen wird. Die Verwaltung
wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme vorzubereiten, die in der nächsten 
Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegtwird.